Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze (Netznutzung) am Standort IHP Nord, Großostheim

WiDe Flex Bau + Service GmbH betreibt am Standort IHP Nord ein geschlossenes Verteilnetz (§ 110 Abs. 2 EnWG – Energiewirtschaftsgesetz) für die Versorgung mit elektrischer Energie.

Die Netzbetreibernummer der Bayernwerk Netz GmbH als vorgelagerter Netzbetreiber lautet: 10010463.

Gemäß EnWG ist WiDe Flex Bau + Service GmbH als Verteilnetzbetreiber für die Errichtung, den laufenden Betrieb, die Instandhaltung und die Erweiterung des Stromnetzes verantwortlich.

Die Nutzung des geschlossenen Verteilernetzes der WIDEFLEX Bau + Service GmbH erfolgt entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV), der Versorgung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) sowie den Vorgaben der zuständigen Regulierungsbehörde.

Der Gesetzgeber verpflichtet sich Netzbetreiber zur Darlegung der nachfolgenden Informationen:

  • Veröffentlichungspflichten
    • Netzgebiet
    • Hochlastfenster Strom
    • Strukturmerkmale
  • Kontaktdatenblatt ab 04/2021
  • Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
  • Preisblatt Stromnetz 2022

Solange an dieser Stelle noch keine Verlinkung erfolgt ist, erhalten Sie die Informationen auf Anfrage. Bitte wenden Sie sich hierzu an:

Steffen Wissel
service@wideflex.de
Telefon: 06026 / 9747-0

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Anschrift
Name WiDe Flex Bau + Service
GmbH 
Straße / Hausnr. Stockstädter Straße 19
PLZ / Ort 63762 Großostheim
Telefon 06026 / 9747-0
Fax 06026 / 9747-40
Internet www.wideflex.de
Umsatzsteuer-ID DE 132 106 045
Bilanzierungsgebiet(e) (EIC-Code)
11Y-0-0000-0166-M
Email-Adresse für den elektronischen Datenaustausch (1:1 Marktkommunikation)
service@wideflex.de
Für Anfragen außerhalb der Standard-EDIFACT-Kommunikation benutzen Sie bitte folgende Kommunikationsadressen:
Fachliche Ansprechpartner Allgemein
Thema Email Telefon Fax
Vertragsmanagement service@wideflex.de 06026 / 9747-0 06026 – 97-47-40
* Lieferantenrahmenvertrag
* EDI-Vereinbarung
* Zuordnungsvereinbarung
* MSB – MDL
EDIFACT
* allgemeine Themen kundenservice@bayernwerk.de 0931 / 300-0 0931 / 300-2563
* Umstellung INVOIC service@wideflex.de 06026 / 9747-0 06026 / 9747-40
* Verschlüsselung / Signatur kundenservice@bayernwerk.de 0931 / 300-0 0931 / 300-2563
Fachlicher Ansprechpartner GPKE
Thema Email Telefon Fax
INVOIC service@wideflex.de 06026 / 9747-0 06026 – 97-47-40
REMADV
* Zahlungsverkehr
* Debitorenmanagement
Bilanzierung
* Strom kundenservice@bayernwerk.de 0931 / 300-0 0931 / 300-2563
* Zuordnungsermächtigung service@wideflex.de 06026 / 9747-0 06026 / 9747-40
Fachliche Ansprechpartner MSCONS
Thema Email Telefon Fax
MSCONS
* Zählerstände SLP derzeit keine SLP-Zählpunkte im Netzgebiet
* Lastgänge RLM netzabrechnung.RLM@bayernwerk.de 0931 / 300-0 0931 / 300-2563
Sonstige Ansprechpartner
Thema Email Telefon Fax
Abrechnung
Netznutzung
kundenservice@bayernwerk.de 0931 / 300-0 0931 / 300-2563
Technik
Stromnetz
service@wideflex.de 06026 / 9747-0 06026 / 9747-40
Bankverbindung
Geldinstitut Raiffeisenbank
Aschaffenburg
IBAN DE56 7956 2514 0001 4311 61
BIC DENODEF1AB1
Gläubiger-ID DE11ZZZ00000412603
Weitere Informationen
Schwachlast: derzeit keine Unterscheidung Schwachlast / Hochlast

Referenzpreisblatt Netznutzung Strom der WiDe Flex Bau + Service GmbH

Referenzpreisblatt der WiDe Flex Bau + Service GmbH zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV (gültig ab 01.01.2018)

Gemäß § 120 Abs. 4 EnWG sind bei der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 diejenigen Netzentgelte zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar 2018 sind von den Erlösobergrenzen der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber die Kostenbestandteile nach § 17d Abs. 7 EnWG und § 2 Abs. 5 EnLAG in Abzug zu bringen, so wie sie in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und in die Netzentgelte für das Kalenderjahr 2016 eingeflossen sind. Auf dieser Basis wurden die Entgelte der WiDeFlex Bau + Service GmbH für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Sie bilden die Obergrenze und dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.

Sollten die bei der Ermittlung des vorliegenden Referenzpreisblattes zugrunde gelegten Ausgangsdaten des Jahres 2016 aufgrund behördlicher und / oder gerichtlicher Entscheidungen neu festgelegt bzw. rückwirkend angepasst werden oder eine Anpassung der Netzentgelte aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben erforderlich sein oder sich das Referenzpreisblatt des vorgelagerten Netzbetreibers bzw. der vorgelagerten Ebene nachträglich ändern, werden die nachfolgend aufgeführten Netzentgelte – soweit dies rechtlich zulässig ist – ebenfalls erneut bestimmt und veröffentlicht.

Netzebene < 2.500 h/a ≥ 2.500 h/a
Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
€/kW ct/kWh €/kW ct/kWh
Niederspannung * 6,81 * 6,81

 

* = kein Leistungspreis, da nur SLP-Kunden

Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).

Für Bestandsanlagen mit volatiler Erzeugung (vgl. § 3 Nr. 38a EnWG) und Inbetriebnahme vor dem 01.01.2018 werden die ausgewiesenen Preise gemäß § 120 Abs. 3 EnWG i.V.m. § 18 Abs. 5 StromNEV wie folgt reduziert:

  • ab dem 01.01.2018 um ein Drittel;
  • ab dem 01.01.2019 um zwei Drittel;
  • ab dem 01.01.2020 erfolgt keine Vergütung mehr.

Für Neuanlagen mit volatiler Erzeugung und Inbetriebnahme ab dem 01.01.2018 erfolgt keine Vergütung.

Preisblatt Netznutzung Strom der WiDe Flex Bau + Service GmbH

gültig ab dem 01.01.2022

Hinweis zum verbindlichen Preisblatt 2022:

Die vorliegenden Netznutzungsentgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umlagen und Abgaben. Alle Entgelte und Preisbestandteile verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Für den Fall, dass weitere Umlagen oder Preisbestandteile bekannt werden, behält sich WiDe Flex Bau + Service GmbH vor, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Entnahmestellen ohne Leistungsmessung

Netznutzungsentgelt Arbeitspreis ct / kWh Grund-Preis € / a
Entnahme aus Niederspannung (NSP) 10,06 0,00
Messstellenbetrieb (je Zähler) € / a
Messstellenbetrieb Drehstrom / Eintarif ohne Wandler 11,50
Messstellenbetrieb Drehstrom / Zweitarif ohne Wandler u. Tarifsch. 14,00

Abgaben und Umlagen

Die folgenden Umlagen sind nicht in den vorgenannten Entgelten enthalten und werden zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben:
Bitte beachten Sie etwaige Veränderungen bei den anzuwendenden Letztverbrauchergruppen sowie den Sockelbeträgen.

  • Umlage KWK gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
  • Umlage nach § 17f Abs. 7 EnWG – (Offshore-Netzumlage)
  • Sonderkundenumlage gemäß § 19 StromNEV
  • Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
    (Die Höhe der Abgaben und Umlagen für 2022 kann der Internetseite http://www.netztransparenz.de entnommen werden.)
  • Konzessionsabgabe (gemäß Konzessionsabgabenverordnung i.H.v. derzeit 1,10 € / MWh)

§ 27 Absatz 2 Nr. 1 StromNEV

Netz- und Energiestrukturdaten
Standort IHP Nord Großostheim
Gesetz / Verordnung

§ 27 Abs. 2 Nr. 1 StromNEV Veröffentlichungspflichten

(2) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben ferner jeweils zum 1. April eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

1. die Stromkreislänge jeweils der Kabel- und Freileitungen in der Niederspannungs-, Mittelspannungs-, Hoch- und Höchstspannungsebene zum 31. Dezember des Vorjahres.

Stand 01.04.2022

Stromkreislängen Kabel (Versorgungsnetz Standort IHP Nord, Großostheim):

Ebene Länge
HS Keine
MS Keine
NS 3,0 km

Stromkreislängen Freileitungen (Versorgungsnetz Standort IHP Nord, Großostheim):

Ebene Länge
HS Keine
MS Keine
NS Keine

§ 27 Absatz 2 Nr. 2 StromNEV

Netz- und Energiestrukturdaten
Standort IHP Nord Großostheim
Gesetz / Verordnung

§ 27 Abs. 2 Nr. 2 StromNEV Veröffentlichungspflichten

(2) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben ferner jeweils zum 1. April eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

2. die installierte Leistung der Umspannebenen zum 31. Dezember des Vorjahres.

Stand 01.04.2022

Installierte Leistungen der Umspannebenen

Ebene Leistung
HS/MS Keine
MS/NS 1x 0,637 MVA

§ 27 Absatz 2 Nr. 3 StromNEV

Netz- und Energiestrukturdaten
Standort IHP Nord Großostheim
Gesetz / Verordnung

§ 27 Abs. 2 Nr. 3 StromNEV Veröffentlichungspflichten

(2) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben ferner jeweils zum 1. April eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

3. die im Vorjahr entnommene Jahresarbeit in Kilowattstunden pro Netz- und Umspannebene.

Stand 01.04.2022

Entnahme (Jahresarbeit) pro Netz- und Umspannebene

Ebene Leistung
MS
MS/NS
NS** 1.190.352,7 kWh

** nur NS Kunden im gVN

§ 27 Absatz 2 Nr. 4 StromNEV

Netz- und Energiestrukturdaten
Standort IHP Nord Großostheim
Gesetz / Verordnung

§ 27 Abs. 2 Nr. 4 StromNEV Veröffentlichungspflichten

(2) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben ferner jeweils zum 1. April eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

4. die Anzahl der Entnahmestellen jeweils für alle Netz- und Umspannebenen.

Stand 01.04.2022

Anzahl der Entnahmestellen pro Netz- und Umspannebene *

Ebene Leistung
MS 0
MS/NS 0
NS 92

* Nach Leitfaden der Internetveröffentlichungspflichten der BNetzA vom 22.01.2008 bezeichnet die Entnahmestelle den Ort der Entnahme elektrischer Energie aus einer Netz- und Umspannebene durch Letztverbraucher, Weiterverteiler der gleichen oder einer nachgelagerten Ebene oder eigene nachgelagerte Netz- bzw. Umspannebenen.

Netz- und Energiestrukturdaten
Standort IHP Nord Großostheim
Gesetz / Verordnung

§ 27 Abs. 2 Nr. 5 StromNEV Veröffentlichungspflichten

(2) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben ferner jeweils zum 1. April eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

5. die Einwohnerzahl im Netzgebiet von Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Niederspannungsebene zum 31. Dezember des Vorjahres.

Stand 01.04.2022
uebersicht ihp nord

Der Standort IHP Nord Großostheim ist ein Industriegebiet mit den dort ansässigen Firmen. Hier sind ca. 100 Mitarbeiter beschäftigt. Die Einwohnerzahl beträgt 0.

§ 27 Absatz 2 Nr. 6 + 7 StromNEV

Netz- und Energiestrukturdaten
Standort IHP Nord Großostheim
Gesetz / Verordnung

§ 27 Abs. 2 Nr. 6+7 StromNEV Veröffentlichungspflichten

(2) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben ferner jeweils zum 1. April eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

6. die versorgte Fläche nach § 24 Abs. 2 Satz 2 und 3 zum 31. Dezember des Vorjahres;

7. die geographische Fläche des Netzgebietes zum 31. Dezember des Vorjahres.

Stand 01.04.2022

Geographische Fläche: 55.000 m²

Plan sn google earth

§ 27 Absatz 2 Nr. 8 + 9 StromNEV

Netz- und Energiestrukturdaten
Standort IHP Nord Großostheim
Gesetz / Verordnung

§ 27 Abs. 2 Nr. 8+9 StromNEV Veröffentlichungspflichten

(2) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben ferner jeweils zum 1. April eines Jahres
folgende Strukturmerkmale ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

8. jeweils zum 31. Dezember des Vorjahres die Anzahl der Entnahmestellen mit einer
viertelstündlichen registrierenden Leistungsmessung oder einer Zählerstandsgangmessung
und die Anzahl der sonstigen Entnahmestellen sowie

9. den Namen des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Stand 01.04.2022

8. Entnahmestellen

Entnahme RLM Anzahl   Entnahme SLP Anzahl
MS 0 MS 0
MS/NS 1 MS/NS 0
NS 0 NS 92

9.Grundzuständiger Messstellenbetreiber

WiDeFlex Bau+Service GmbH, BDEW: 9901068000001

§ 19 Absatz 2 StromNEV

Netz- und Energiestrukturdaten
Standort IHP Nord Großostheim
Gesetz / Verordnung Definition Hochlastzeitfenster nach Leitfaden der BNetzA: „Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig.
Wochenenden, Feiertage und maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten,
da der Eintritt der zeitgleichen Jahreshöchstlast an diesen Tagen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten ist.
Stand 01.04.2022

Hochlastzeitfenster für Niederspannung

von bis Erheblichkeitsschwelle
Winter 8 Uhr 18 Uhr * 0%
Frühling 7 Uhr 17 Uhr * 0%
Sommer 7 Uhr 17 Uhr * 0%
Herbst 7 Uhr 17 Uhr * 0%

* Ein überlanges Hochlastzeitfenster ist auf max. 10 Std. / Tag zu begrenzen.

Die Vereinbarung eines individuellen Netzgentgeltes erfolgt unter Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach § 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung anch den allgemein gültigen Netzentgelten.

Hochlastzeitfenster liegen ausschließlich in Hauptzeiten an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) vor. Wochenenden, Feiertage und maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind Nebenzeiten.

Feiertage sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit, Allerheiligen, Weihnachten (24.-26.12.)

 

Jahreszeiten nach Leitfaden BNetzA:

Frühling          01.03. – 31.05.
Sommer          01.06. – 31.08.
Herbst             01.09. – 30.11.
Winter             01.12. – 28./29.02.